Stand der Erklärung: 07. Juli 2025
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt https://tartufo-pralinen.de/, ein Angebot der:
Mair Mair GmbH
Altstadt 1
39049 Sterzing
Italien
Kontakt:
Tel. +39 0472 765 386
Fax +39 0472 766 386
info@mair-mair.com
www.mair-mair.it
www.mair-mair.com
Handelskammer Bozen/Bolzano
MwSt-Nr. IT01373730215
St.-Nr. 01373730215
Gesellschafterkapital: 100.000,00 Euro
Verbrauchssteuernummer: IT00BZA00222P
Zuständiges HZA Bozen
Gesetzlicher Vertreter: Monika Moser Mair
Unser Ziel
Wir, die Mair Mair GmbH, bemühen uns, unseren Webauftritt https://tartufo-pralinen.de/ barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit ergeben sich für uns aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit leiten sich von der aktuellen BITV 2.0 ab, welche die europäische Norm EN 301 549 umsetzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07. Juli 2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 07. Juli 2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der Agentur BAVOKO UG (haftungsbeschränkt) durch eine externe Bewertung durchgeführt.
Webseite: bxw-agency.com
Kontakt: hello@bxw-agency.com
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 / EN 301 549 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Alt-Attribute in Bild-Links sind nicht vollständig vorhanden
- Zeitplan: Behebung in 2025
- Beschreibung: Alt-Attribute für Bilder sind noch nicht vollständig hinterlegt, da es sich um viele Einträge handelt.
- Maßnahmen: Alt-Attribut wird ergänzt.
Barriere: Ungültige HTML Struktur für Screen Reader
- Zeitplan: Behebung in 2025
- Beschreibung: Bestimmte Bereiche der Webseite sind noch nicht vollständig für Screen Reader optimiert, da der momentan verwendete Block-Editor (Gutenberg) diese Features nicht bereitstellt.
- Maßnahmen: Benutzerdefinierte Elemente werden erstellt.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 5 BFSG wäre:
Derzeit werden keine Bereiche aufgrund unverhältnismäßiger Belastung als nicht barrierefrei ausgewiesen.
Ausnahmen gemäß BFSG
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fallen oder für die Ausnahmeregelungen (z.B. § 1 Abs. 3 BFSG) greifen:
Derzeit werden keine Inhalte aufgrund von gesetzlichen Ausnahmen als nicht barrierefrei ausgewiesen.
Feedbackmechanismus
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren auf https://tartufo-pralinen.de/? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Tel. +39 0472 765 386
Fax +39 0472 766 386
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt sowie privatwirtschaftlichen Anbietern nach dem BFSG eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst uns als verantwortliche Stelle!
Schlichtungsstelle BGG
c/o Deutsches Institut für Menschenrechte
Taubenstraße 6, 10117 Berlin
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de